Verhinderungspflege

Wenn Sie einmal in die Situation kommen sollten, dass Sie eine Einladung, einen eigenen Arzttermin, einen Krankenhausaufenthalt, Urlaub oder Ähnliches auf Grund der Pflege Ihres Angehörigen nicht wahrnehmen können, nutzen Sie unser Angebot der Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege kann immer in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Hierfür steht ein jährliches Budget der Pflegekasse zur Verfügung, welches anteilig um das Kurzzeitpflegebudget erweitert werden kann, wenn dieses nicht verwendet wird.

Sie haben bei uns die Möglichkeit, die Verhinderungspflege stunden- oder tageweise  in Anspruch zu nehmen und diese bedarfsgerecht abzurufen. Die Leistungserbringung erfolgt nach Ihren Bedürfnissen und kann Leistungen der Grundpflege, Hauswirtschaft und Betreuung beinhalten.

Wir beraten Sie umfangreich und individuell abgestimmt auf Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse. Selbstverständlich ist unser Beratungsangebot kostenlos und völlig unverbindlich!

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