SPPS Karlsruhe
07 21 / 46 47 10 - 10
SPPS Pforzheim
0 72 31 / 45 79 26
SPPS Mühlacker
0 70 41 / 93 40 01
SPPS Baden-Baden Rastatt
0 72 22 / 90 29 00 - 0
SPPS Oberhausen
0 72 54 / 9 54 04 - 0
SPPS Intensiv
07 21 / 46 47 10 - 20
Pflegebedürftige, die in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe (z.B. Wohnheime an Schulen) leben, erhalten von der Pflegeversicherung einen Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen von maximal 10 % des mit der jeweiligen Einrichtung vereinbarten Heimentgeltes. Dabei dürfen die Aufwendungen 256,- € im Monat nicht überschreiten. Die weiteren Leistungen werden in der Regel durch die weiteren zuständigen Kostenträger gemäß SGB IX bzw. SGB XII finanziert.
Für die Betreuung Zuhause (z.B. Urlaub) stehen dann die Ambulanten Leistungen zur Verfügung.