SPPS Karlsruhe
07 21 / 46 47 10 - 10
SPPS Pforzheim
0 72 31 / 45 79 26
SPPS Mühlacker
0 70 41 / 93 40 01
SPPS Baden-Baden Rastatt
0 72 22 / 90 29 00 - 0
SPPS Oberhausen
0 72 54 / 9 54 04 - 0
SPPS Intensiv
07 21 / 46 47 10 - 20
Die Pflege (vollstationär im Gegensatz zur Tagespflege oder Kurzzeitpflege) bietet eine Vollversorgung an: alle notwendigen Leistungen der Grund- und Behandlungspflege, der Unterkunft und Verpflegung und (anteilig) der Sozialen Betreuung werden durch das Pflegeheim auf Dauer erbracht.
Die Leistung ist nur möglich, wenn häusliche oder teilstationäre (Tagespflege) Pflege
Häusliche Pflege ist beispielsweise nicht möglich,
Bei der Einstufung hat der MDK auch festzustellen, ob häusliche Pflege möglich oder eben nicht möglich ist. Wenn ein Pflegebedürftiger stationäre Pflege 'freiwillig' wählt, obwohl diese nach Feststellung der Pflegekasse (hier durch den MDK) nicht erforderlich ist, kann die Pflegekasse auch nur Leistungen in Höhe der ambulanten Sachleistungen finanzieren.
Als Alternative zum Leben und zur pflegerischen Versorgung Zuhause ist die vollstationäre Pflege im Pflegeheim zu verstehen. Das Heim bietet eine erheblich geschütztere und zuverlässigere Versorgung an als sie im eigenen Zuhause zu organisieren ist. Ähnlich wie in einem Hotel werden alle wesentlichen Dinge organisiert und geregelt, wie z.B. die Versorgung mit regelmäßigen Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Dinge wie das Reinigen der Wäsche oder des Zimmers und natürlich zusätzlich auch die im Einzelfall notwendige pflegerische Versorgung.
Die Pflegeversicherung bezuschusst in der Stationären Pflege den sogenannten Pflegesatz (Grundpflege, Behandlungspflege und Soziale Betreuung).
Folgende Leistungsbeträge gibt es:
| Pflegestufe | Betrag |
|---|---|
| Pflegestufe 1 | 1.023,- € |
| Pflegestufe 2 | 1.279,- € |
| Pflegestufe 3 | 1.550,- € |
| Härtefall | 1.918,- € |