Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI)



Die Pflege (vollstationär im Gegensatz zur Tagespflege oder Kurzzeitpflege) bietet eine Vollversorgung an: alle notwendigen Leistungen der Grund- und Behandlungspflege, der Unterkunft und Verpflegung und (anteilig) der Sozialen Betreuung werden durch das Pflegeheim auf Dauer erbracht.

Die Leistung ist nur möglich, wenn häusliche oder teilstationäre (Tagespflege) Pflege

  • nicht möglich ist, oder
  • wegen der Besonderheit des einzelnen Falls nicht in Betracht kommt.

Häusliche Pflege ist beispielsweise nicht möglich,

  • wenn jemand nicht allein bleiben kann (z.B. wegen einer Demenz)
  • sich selbst gefährdet (z.B. selbst die Wohnung verlässt und sich nicht mehr zurecht findet, oder immer selbst kochen will, aber dabei alles vergisst)
  • keine Pflegeperson vorhanden ist, die die Pflege mit übernehmen kann (ohne Pflegeperson ist faktisch keine Ambulante Pflege möglich). Wichtig ist dabei auch, das die Angehörigen nicht gezwungen werden können die Pflege zu übernehmen (allerdings können die direkten Angehörigen 'gezwungen' werden, die Kosten mit zu übernehmen: siehe Sozialhilfe)

Bei der Einstufung hat der MDK auch festzustellen, ob häusliche Pflege möglich oder eben nicht möglich ist. Wenn ein Pflegebedürftiger stationäre Pflege 'freiwillig' wählt, obwohl diese nach Feststellung der Pflegekasse (hier durch den MDK) nicht erforderlich ist, kann die Pflegekasse auch nur Leistungen in Höhe der ambulanten Sachleistungen finanzieren.

Möglichkeiten und Grenzen



Als Alternative zum Leben und zur pflegerischen Versorgung Zuhause ist die vollstationäre Pflege im Pflegeheim zu verstehen. Das Heim bietet eine erheblich geschütztere und zuverlässigere Versorgung an als sie im eigenen Zuhause zu organisieren ist. Ähnlich wie in einem Hotel werden alle wesentlichen Dinge organisiert und geregelt, wie z.B. die Versorgung mit regelmäßigen Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Dinge wie das Reinigen der Wäsche oder des Zimmers und natürlich zusätzlich auch die im Einzelfall notwendige pflegerische Versorgung.

  • Wie Zuhause ist der einzelne Bewohner auch mit selbst verantwortlich dafür, wieviel Kontakt er zu anderen Menschen bekommt oder hat. Wer Zuhause keine Freunde hatte und nicht das Haus verlies, war oftmals sehr allein. Im Heim gibt es viele Möglichkeiten mit anderen Bewohnern in Kontakt zu kommen und etwas zu unternehmen. Dazu gehört jedoch auch die Bereitschaft, das eigene Zimmer zu verlassen und auf andere zuzugehen. Das Heimpersonal wird sich immer bemühen, hier zu helfen und Kontakte zu knüpfen. Aber wie Zuhause ist jeder Bewohner auch auf den Besuch und die Kontakte von außerhalb des Heimes angewiesen. Die Versorgung im Heim bedeutet also nicht, dass die Angehörigen ihn nicht (wie bisher auch) weiterhin besuchen und betreuen bräuchten. Um es auf den Punkt zu bringen: Das Heim kann die Versorgung übernehmen, die Zeit der Tochter oder der Nachbarn zum Gespräch kann das Heim kaum ersetzen.

Finanzierung



Die Pflegeversicherung bezuschusst in der Stationären Pflege den sogenannten Pflegesatz (Grundpflege, Behandlungspflege und Soziale Betreuung).

Folgende Leistungsbeträge gibt es:

Pflegestufe Betrag
Pflegestufe 1 1.023,- €
Pflegestufe 2 1.279,- €
Pflegestufe 3 1.550,- €
Härtefall 1.918,- €

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