SPPS Karlsruhe
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SPPS Intensiv
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Um Leistungen der Pflegeversicherung zu beziehen, ist ein (auch formloser) Antrag bei Ihrer Pflegekasse (= Krankenkasse) zu stellen. Oftmals schicken die Pflegekassen Ihnen nach einem ersten formlosen Antrag ein ausführliches Antragsformular zu. Hier sollen Sie genauere Angaben z.B. über die gewünschten Leistungen machen. Unabhängig vom ersten Antrag kann man jederzeit die Leistungen aber (wieder) ändern. Mehr Informationen zu den einzelnen Leistungen finden Sie unter den Stichpunkten: Ambulante Leistungen und Stationäre Leistungen.
Fast alle Leistungen der Pflegeversicherung können nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Pflegestufe vorliegt. Ausgenommen davon sind Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI, wenn (nur) eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Deshalb gibt es zwei verschiedene Einstufungsprüfungen, die in der Regel gemeinsam durchgeführt werden:
Um festzustellen, ob und wenn ja, welche Pflegestufe bzw. welche Einstufung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz angemessen ist, erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in der Regel in Ihrer Wohnung oder im Pflegeheim, wenn man hier wohnt, ausnahmsweise auch schon im Krankenhaus. Auf der Basis des erstellten Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über die Pflegestufe. Die Entscheidung gilt immer ab Antragseingang, also oftmals auch rückwirkend.
Innerhalb von fünf Wochen nach Antragsstellung bekommen Sie den Bescheid über die Pflegestufe. Bei einer Kurzbegutachtung im Krankenhaus, z.B. wenn danach ein Einzug in ein Pflegeheim geplant ist, erhalten Sie schon nach einer Woche zumindest die Information, ob überhaupt eine Pflegestufe vorliegt.
Sind Sie mit der Entscheidung über die Pflegestufe nicht einverstanden, können Sie einen Widerspruch (auch ohne Begründung möglich) einlegen. Sinnvoll ist es jedoch, sich das Gutachten des MDK von der Pflegekasse zuschicken zu lassen, um zu prüfen, was der Gutachter anders als Sie beurteilt hat und erst dann den Widerspruch zu begründen.