SPPS Karlsruhe
07 21 / 46 47 10 - 10
SPPS Pforzheim
0 72 31 / 45 79 26
SPPS Mühlacker
0 70 41 / 93 40 01
SPPS Baden-Baden Rastatt
0 72 22 / 90 29 00 - 0
SPPS Oberhausen
0 72 54 / 9 54 04 - 0
SPPS Intensiv
07 21 / 46 47 10 - 20
Die Pflegeversicherung stellt Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung zur Verfügung, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Die Pflegehilfsmittel 'nützen' damit sowohl dem Pflegebedürftigen als auch der Pflegeperson.
Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der beantragten Pflegehilfsmittel durch eine Pflegefachkraft eines Pflegedienstes oder den MDK. Beispielsweise kann eine Pflegefachkraft im Rahmen eines Beratungsbesuchs bei Pflegegeldempfängern feststellen, dass ein Haltegriff in der Dusche notwendig wäre, damit der Pflegebedürftige sich beim Duschen festhalten kann und so das Duschen einfacher geht. Die Pflegekasse kann aufgrund dieser Feststellung das Hilfsmittel bewilligen und einen Lieferanten mit der Lieferung/Installation beauftragen.