SPPS Karlsruhe
07 21 / 46 47 10 - 10
SPPS Pforzheim
0 72 31 / 45 79 26
SPPS Mühlacker
0 70 41 / 93 40 01
SPPS Baden-Baden Rastatt
0 72 22 / 90 29 00 - 0
SPPS Oberhausen
0 72 54 / 9 54 04 - 0
SPPS Intensiv
07 21 / 46 47 10 - 20
Die Ambulanten Leistungen dienen dazu, die Versorgung Zuhause (mit) sicherzustellen. Dabei ist der Begriff: "Zuhause" durchaus weiter gefaßt: Alle Orte, zum Beispiel die Wohnung der Kinder, eine Wohngemeinschaft oder ein "Betreutes Wohnen" werden als das eigene Zuhause verstanden. Nur in einem stationären Pflegeheim, einem Krankenhaus, einer Rehabilitationseinrichtung oder einer Einrichtung der Behindertenhilfe sind keine ambulanten Leistungen möglich.
Die ambulanten Leistungen lassen sich in zwei Gruppen gliedern:
Von der Gesetzeslogik gehören auch die sogenannten (Teil-)stationären Leistungen der Tages-/Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege zu den Ambulanten Leistungen, weil sie helfen sollen, die dauerhafte Versorgung im Pflegeheim zu vermeiden oder hinauszuzögern. Da die Teilstationären Leistungen aber genau so finanziert werden wie die Versorgung im Pflegeheim, haben wir diese Leistungen unter den Stationären Leistungen zusammen gefasst.