Die Pflegeversicherung



Die Pflegeversicherung wurde erst 1995 eingeführt, um das Leben im Alter / mit Pflege sozial abzusichern. Als Vorläufer gab es seit 1988 eine (noch geringere) Leistung im Rahmen der Krankenversicherung, davor war das Risiko der Pflegebedürftigkeit allein bei Bedürftigkeit über die Sozialhilfe abgesichert. Von daher ist die Einführung der Pflegeversicherung ein wichtiger Fortschritt. Die letzten Änderungen der Pflegeversicherung wurden mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz zum 1. Juli 2008 umgesetzt.

Voraussetzung für den Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung ist eine Einstufung in eine der drei Pflegestufen oder (für Betreuungsleistungen) die Feststellung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz (deren Bezug auch auch ohne Pflegestufe möglich ist).

Die Leistungen der Pflegeversicherung gliedern sich grundsätzlich in ambulante Leistungen (rund um die Hilfe im eigenen Haushalt) und stationäre Leistungen, die in Pflegeheimen (oder Behinderteneinrichtungen) erbracht werden.

Teilkasko: Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Zuschuss!



Zu Recht wird die Pflegeversicherung oft als "Teilkaskoversicherung" bezeichnet. Damit soll verdeutlicht werden, dass die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen können, die notwendigen Leistungen zu finanzieren. Der formale Name der Pflegeversicherung: "Gesetz zur Sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit" sagt deutlicher, was die Pflegeversicherung nur leisten soll: Sie soll das Pflegerisiko nur sozial absichern.

Trotzdem war und ist die Einführung der Pflegeversicherung ein wichtiger Fortschritt. Es darf nicht vergessen werden, dass vor Einführung der Pflegeversicherung die Pflegebedürftigen in den folgenden Beispielen alles hätten allein bezahlen müssen!

Beispiel 1



In der Pflegestufe 1 Ambulant benötigt Herr Meyer Leistungen des Pflegedienstes in Höhe von 550,- €. Die Pflegekasse finanziert hier 450,- €, nur die verbleibenden 100,- € bezahlt Herr Meyer als Eigenanteil.

Beispiel 2



In der Pflegestufe 2 kostet ein (zufällig ausgewählter) Pflegeheimplatz (genau genommen nur der Pflegesatz ohne Hotelkosten) für Herrn Müller 2.175,- €. Die Pflegekasse finanziert hier 1.279,- €, so dass der Eigentanteil am Pflegesatz nur noch 896,- € beträgt. Vor Einführung der Pflegeversicherung hätte Herr Müller die 2.175,- € selbst zahlen müssen.

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