5. Frage



Muss ich denn einen Pflegevertrag unterschreiben?

Andreas Heiber: Aus rechtlicher Sicht



Pflegedienste sind aufgrund der Vereinbarungen mit den Pflegekassen in Baden-Württemberg schon seit langem verpflichtet gewesen, Ihnen einen Pflege- und Betreuungsvertrag anzubieten. Ab 2002 ist ein Pflegevertrag im Pflegeversicherungsgesetz vorge-schrieben. Jeder Pflegedienst muss nun einen Pflegevertrag und Kostenvoranschlag mit seinen Pflegekunden abschließen. Auf Anforderung ist eine Kopie an die Pflegekasse zu schicken. Ändert sich der Umfang der Leistungen dauerhaft erheblich (wenn sich der Leistungsumfang um mehr als ca. 10 % ändert), muss ein neuer Pflegevertrag bzw. die Anlage (Kostenvoranschlag) mit der Leistungsmenge neu abgeschlossen werden. Im Pflegevertrag ist festgehalten, welche und wie viele Leistungen Sie erhalten sollen, wer welche bezahlt, wie abgerechnet wird und was im Falle einer Kündigung geschieht.

Jeder gute Pflegedienst wird Ihnen den Vertrag auch gerne vorher zum Lesen überlassen und nicht beim ersten Kontaktgespräch sofort auf eine Unterschrift bestehen. Falls Sie die eine oder andere Formulierung im Vertrag nicht verstehen, können Sie sich diese sicherlich vom Pflegedienst erklären lassen. Darüber hinaus berät Sie hier (wie übrigens sonst auch bei allen anderen Fragen rund um die Pflege und Pflegeversicherung) selbstverständlich auch Ihre Pflegekasse.

Übrigens haben Sie immer ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht beim Vertragsabschluss, so dass Sie in den ersten 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag sofort kündigen können.

Susanne Pletowski



Pflegeverträge und Kostenvoranschläge helfen uns, unsere Arbeit transparent und für Sie und uns nachvollziehbar zu gestalten. Sie beschreiben offen die gemeinsamen Spielregeln. Daher sind sie für uns sehr wichtig. Natürlich hören sich manche Vertragspassagen im Juristendeutsch manchmal unverständlich an. Wir erklären Ihnen dies dann gerne.

Sie haben selbstverständlich Zeit, sich den Vertrag in Ruhe durchzulesen und erst danach zu unterzeichnen. Sie können auch den Vertrag im ersten Kontaktgespräch gerne einsehen.