5. Frage



Der Kostenvoranschlag stimmt ja gar nicht!

Andreas Heiber: Aus rechtlicher Sicht



Kostenvoranschläge sind einerseits notwendig und wichtig, andererseits schwierig zu erstellen:

Richtigerweise will jeder vorher wissen, welche Dienstleistungen er erhält und wie hoch der Eigenanteil sein wird. Die Aufstellung der konkreten Kosten bringt aber mehrere Probleme mit sich:

  1. In der Regel werden Sie mit Ihrem Pflegedienst Leistungen besprechen, die auf einem Wochenschema basieren. Da der Pflegedienst jedoch monatlich mit der Pflegekasse und mit Ihnen abrechnen muß, entstehen hierdurch zwangsweise Veränderungen. Im August gibt es beispielsweise bei 31 Tagen 5 Wochenenden, im September bei 30 Tagen aber 4 Wochenenden. Wurde nun ein Kostenvoranschlag mit Leistungen am Wochenende erstellt, fällt die Gesamtsumme für den August höher aus als für den September.

  2. Pflege ist auch sehr abhängig von der momentanen Verfassung: so kann es sein, dass das eigentlich geplante Wannenbad (Große Toilette) in der Woche wegen der großen Hitze und daher verursachten Kreislaufproblemen ausfallen muß. Oder das kurzfristig weitere Leistungen erbracht werden, die im ersten Kostenvoranschlag nicht vorgesehen waren. Auch in diesen Fällen weicht die Gesamtrechnung vom Kostenvoranschlag ab. Bei Abweichungen, die durchschnittlich höher als ca. 10 % sind, werden wir dauerhaft den Pflegevertrag ändern/anpassen (so sieht es das Pflegeversicherungsgesetz vor).

    Welche Lösungen kann es geben?

    Der erste Kostenvoranschlag wird immer auf dem aktuellen oder nächsten Monat basieren.

    Nun gibt es prinzipiell zwei verschiedene Möglichkeiten:

    1. Sie wollen immer die gleichen Leistungen, die Sie vereinbart haben, bekommen. Das kann bedeuten, das der Eigenanteil in einem Monat höher ist als im nächsten.

    2. Sie vereinbaren, dass Sie nie mehr als einen definierten Betrag bezahlen wollen, bzw. dass Sie nicht über die Grenze der Pflegeversicherung hinaus Leistungen bezahlen wollen. Dann kann es vorkommen, dass Sie in einem Monat bzw. in manchen Wochen weniger Leistungen bekommen als in anderen Wochen.

    3. Sollten Sie über ihren Kostenvoranschlag hinaus weitere Leistungen in Anspruch nehmen, vereinbaren Sie dies schriftlich. Der Pflegedienst hat hierfür sicherlich ein Formular. So kann der Kostenvoranschlag und die weiteren Aufträge Bestandteil des Pflegevertrages werden. Schriftliche zusätzliche Auftrage können dann auch bei der Rechnung besser verglichen werden.

    Vereinbaren Sie im Pflegevertrag entweder immer gleiche Leistungen (Beispiel 1) oder einen absoluten Betrag (Beispiel 2), der eingehalten werden soll. Zu den neuen rechtlichen Grundlagen siehe Frage 5.

Susanne Pletowski



Kostenvoranschläge sind bei uns seit langem selbst-verständlich. Wir klären im Gespräch auch ausführlich über die Schwierigkeit bei der Erstellung und über die Gründe für die Abweichungen auf.

Natürlich werden wir, wenn Sie es wünschen, nach Möglichkeit auch weitere Leistungen kurzfristig übernehmen. Unsere Mitarbeiter werden Sie bitten, diese für Sie und uns zusätzlich abzuzeichnen. Das dient nicht der Bürokratisierung, sondern wir wollen für Sie und für uns klare und nachvollziehbare Arbeitsaufträge schaffen. Durch diese Transparenz wollen wir Ihr Vertrauen in uns stützen.