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Andreas Heiber: Aus rechtlicher Sicht
Das kann es gar nicht und soll es nach dem Willen des Gesetzgebers auch nicht. Die Pflegeversicherung heißt mit Absicht „Gesetz zur Sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit“. Im Gesetz heißt es weiter in § 4, 2. Absatz:
„Bei häuslicher und teilstationärer Pflege ergänzen die Leistungen der Pflegeversicherung die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung. Bei teil- und vollstationärer Pflege werden die Pflegebedürftigen von Aufwendungen entlastet, die für Ihre Versorgung nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit erforderlich sind (pflegebedingte Aufwendungen), die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung tragen die Pflegebedürftigen selbst.“
Die Pflegeversicherung will und kann also nur ergänzen oder entlasten. So kann es sein, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in seinem Gutachten zwar einen Hilfebedarf von 2,5 Stunden pro Tag feststellt, Sie aber gemeinsam mit einem Pflegedienst feststellen, daß hiervon nur vielleicht umgerechnet ca. 45 Minuten pro Tag von der Pflegeversicherung finanziert wird. Der größere Teil der notwendigen Versorgung soll weiterhin von den Angehörigen und Nachbarn erbracht werden oder eben selbst finanziert werden. Dies bedeutet der Begriff Teilkaskoversicherung in Bezug auf die Pflegeversicherung.
Aber, auch das ist zu bedenken: vor Einführung der Pflegeversicherung gab es für die heutige Pflegestufe 1 (jetzt bis € 420 € Sachleistungen) keine Leistungen, für die heutigen Pflegestufen 2, 3 und Härtefälle (heute bis € 980 , € 1.470 , € 1.918 (Sachleistungen) nur 750 DM. Dafür beträgt der Versicherungsbeitrag der Pflegeversicherung heute (nur) 1,95 % vom krankenversicherungspflichtigen Einkommen. Diese Beträge, vor allem die Höhe der Versicherungsbeiträge, waren bei Einführung der Pflegeversicherung 1994 der politische Kompromiß, dem fast alle Parteien im Bundestag und in den Ländern (Bundesrat) zugestimmt haben.
Und ein zweiter Punkt sollte bedacht werden. Unabhängig von der Dauer der Beitragszahlung bekommen ab 1995 alle Pflegebedürftigen im Sinne dieser Versicherung Leistungen, obwohl wir alle erst ab Januar 1995 Beiträge bezahlen.
Welche Leistungen sollte ein Pflegedienst sinnvollerweise übernehmen?
Dies ist aus meiner Sicht eine schwierige Frage: Sie selbst können frei entscheiden, was Sie lieber von Pflegekräften oder hauswirtschaftlichen Mitarbeiter(innen) machen lassen und was Ihre Angehörige und Nachbarn, also Ihre Pflegepersonen übernehmen wollen und können.
Zur Vorbereitung ist es sinnvoll, sich selbst gemeinsam mit den Pflegepersonen (Familie, Nachbarn) eine Liste aller notwendigen Arbeiten und Aufgaben zu erstellen.
Auch der Pflegedienst ist bei jeder neuen Pflegestelle, mit der er einen Pflegevertrag abschließt, verpflichtet, eine sogenannte Pflegeanamnese durchzuführen. Die Pflegefachkraft wird dabei alle pflege- und lebensrelevanten Bereiche abfragen und eine Bedarfsplanung aufstellen, was aus Sicht der Pflegefachkraft an Tätigkeiten notwendig ist. Sie soll diese Bedarfsplanung auch über den Bereich der Pflegeversicherung hinaus erstellen. Im zweiten Schritt überlegen Sie dann gemeinsam die Arbeitsverteilung, wobei nicht alle notwendigen Tätigkeiten von der Pflege-versicherung mitfinanziert werden können.
Persönlich würde ich empfehlen, eher gesundheitlich problematischere Bereiche wie die Körperpflege regelmäßig auch durch Pflegefachkräfte übernehmen zu lassen. Deren Ausbildung gewährleistet, dass mögliche Gesundheits-veränderungen schon frühzeitig erkannt werden können. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten können sicherlich einfacher selbst organisiert werden.
Wir kennen das Dilemma der Teilkaskoversicherung aus unserer täglichen Arbeit. Immer wieder müssen wir über die gesetzlich engen Grenzen der Finanzierung reden und gemeinsam sinnvolle Wege suchen und finden.
Wir besprechen schon beim ersten Kontakt, welche Leistungen Sie wünschen und was wie zu finanzieren ist. Mit Hilfe der Pflegeanamnese versuchen wir vor allem auch die Möglichkeiten und vorhandenen Fähigkeiten, die Sie als Pflegebedürftiger haben, herauszuarbeiten. Wir wollen Sie durch unsere Unterstützung und Hilfe ja nicht noch abhängiger machen, sondern im Idealfall wieder unabhängiger. Gemeinsam besprechen wir dann die Arbeitsaufteilung und erstellen einen Kostenvoranschlag, um mit Ihnen auch die finanzielle Seite nachvollziehbar zu vereinbaren. Der Kostenvoranschlag mit der Beschreibung der Leistungen ist dann auch Teil des schriftlichen Pflegevertrages, den wir mit jedem Pflegekunden schließen.