SPPS Karlsruhe
07 21 / 46 47 10 - 10
SPPS Pforzheim
0 72 31 / 45 79 26
SPPS Mühlacker
0 72 31 / 45 79 26
SPPS Baden-Baden Rastatt
0 72 22 / 90 29 00 - 0
SPPS Oberhausen
0 72 54 / 9 54 04 - 0
SPPS Intensiv
07 21 / 46 47 10 - 20
Für Menschen mit Demenz, geistigen oder psychischen Erkrankungen gibt es eine eigenständige Leistung, die sogenannten Betreuungsleistungen nach § 45a/b Pflegeversicherungsgesetz. Voraussetzung ist, dass bei den Versicherten (unabhängig von der Pflegestufe, es gibt diese Leistungen auch, wenn keine Pflegestufe vorliegt) eine erhebliche Einschränkung ihrer Alltagskompetenz festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt immer bei der Begutachtung zur Einstufung (es sind somit eigentlich immer zwei verschiedene Einstufungen, die der MDK vornimmt). Die Einstufung für die Betreuungsleistungen erfolgt in zwei Gruppen: wer eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz hat, erhält zusätzlich bis zu 100 € im Monat für Betreuungsleistungen. Wer eine erhöhte eingeschränkte Alltagskompetenz hat, erhält zusätzlich bis zu 200 € im Monat für Betreuungsleistungen. Das zusätzliche Geld kann nur für Betreuungsleistungen eingesetzt werden, nicht jedoch beispielsweise für Grundpflege oder Hauswirtschaft.
Gerade die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz ist anstrengend und schwierig. Und es ist oft auch nur Zeit notwendig, um einfach da zu sein und den Menschen nicht allein zu lassen. Im Rahmen der Betreuungsleistungen bieten wir unterschiedliche Leistungen an. Das kann eine Betreuung zu Hause sein, das könnten gemeinsame Aktivitäten wie Spaziergänge sein, dann können aber auch Angebote in sehr kleinen Gruppen sein. Sprechen Sie uns an, wir finden die passende Betreuung.