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Vielleicht kennen Sie die Situation: Sie fragen die Mitarbeiter(innen) des Pflegedienstes, ob er oder sie nicht noch schnell den Mülleimer mit runter nehmen kann. Während dies früher, vor allem vor Einführung der Pflegeversicherung, keine Frage war, könnte er/sie heute vermutlich antworten, dass er dies nur ausnahmsweise machen könne. Warum? Was hat sich verändert?
Grundsätzlich hat sich die Finanzierung der Häuslichen Pflege (oder auch der früher sogenannten Gemeinde-krankenpflege) verändert: während vor Einführung der Pflegeversicherung die Sozialstationen aus verschiedenen Töpfen finanziert wurden, also zum Beispiel teilweise von der Gemeinde oder dem Kreis, vom Land, von den Krankenkassen und auch von den Wohlfahrtsverbänden, erfolgt die Finanzierung der Pflegeleistungen nun ganz allein durch die Pflegeversicherung. Diese beschreibt dafür sehr strenge Spielregeln: die Pflegedienste dürfen nur die Leistungen erbringen, die in der Pflegeversicherung vorgesehen sind und müssen diese Leistungen in einer angemessenen Qualität wirtschaftlich erbringen. Dies wäre so weit in Ordnung, wenn es für darüber hinaus gehende Leistungen wie ein notwendiges Gespräch oder ähnliches weiterhin andere Kostenträger gäbe, beispielsweise die Gemeinde, das Land oder den Wohlfahrtsverband. Aber alle anderen haben sich weitgehend aus der bisherigen Finanzierung verabschiedet mit der Begründung, die Pflegeversicherung würde dies übernehmen. Das dies die Pflegeversicherung als Teilkaskoversicherung mit einem politisch bewußt begrenzten Leistungsrahmen nicht kann, müsste allerdings allen Politikern klar gewesen sein.
Auszutragen haben dieses Dilemma die Pflegekräfte und Sie als Pflegebedürftiger oder Angehöriger. Durch die Pflicht zu einer wirtschaftlichen Leistungserbringung können nur vereinbarte Leistungen erbracht werden und nicht noch nebenher viele weitere Leistungen. Trotzdem erbringen viele Pflegedienste Serviceleistungen oder Leistungen, die der Träger bezahlt. Doch dieser Rahmen ist naturgemäß begrenzt.
Sprechen Sie am Anfang, also im Anamnesegespräch alle die Arbeiten an, die planbar sind und regelmäßig anfallen: der Mülleimer dürfte dann im Regelfall kein ungelöstes Problem mehr darstellen. Der Pflegedienst muß Ihnen für Dienstleistungen außerhalb der Pflegeversicherung in der Regel eine Rechnung schreiben, sonst wäre er nicht wirtschaftlich und würde dann seinen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse verlieren. Individuell wird jeder Pflegedienst und jede Pflegekraft auch mal länger bleiben können oder etwas außer der Reihe übernehmen können, da unterscheiden sich selbst private und gemeinnützige Pflegedienste nicht.
Wir (und alle anderen gemeinnützigen, privaten und kommunalen Pflegedienste) müssen wirtschaftlich arbeiten, schon um die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter(innen) nicht zu gefährden. Durch ein sehr ausführliches Erstgespräch bemühen wir uns, schon im Vorfeld alle anfallenden Arbeiten und Betreuungszeiten zu besprechen und zu klären, wer wie was macht. Natürlich haben meine Mitarbeiter(innen) im Einzelfall immer auch die Zeit, etwas länger zu bleiben. Aber schon um die nachfolgenden Kunden in der Tour nicht zu verärgern, ist dies in der Regel die Ausnahme. Brauchen Sie mehr und längere Betreuung, versuchen wir gemeinsam einen für alle sinnvollen und tragbaren Weg zu finden und die längere Betreuung dann in unsere Einsatzplanung zu organisieren.
Gibt es einmal Unklarheiten oder Probleme, dann sprechen Sie mich persönlich an: ich bin sicher, wir finden dann machbare Wege.