Aktuelles



Die Pflegereform in Kürze



Zum Juli 2008 ist die Pflegeversicherung wieder einmal inhaltlich verändert worden. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier zusammen gestellt.

 

Leistungsänderungen Pflegeversicherungsreform 2010

 

 

 

 

 

 

Pflegestufe 1

Pflegestufe 2

Pflegestufe 3

Härtefall

Sachleistung § 36

 

 

 

 

bisher

420 €

980 €

1.470 €

1.918 €

ab 1.1.2010

440 €

1.040 €

1.510 €

1.918 €

Pflegegeld § 37

 

 

 

 

bisher

215 €

420 €

675 €

 -

ab 1.1.2010

225 €

430 €

685 €

 -

Verhinderungspflege § 39

 

 

 

bisher

 bis 1.470 €

ab 1.1.2010

bis 1.510 €

Tagespflege § 41

 

 

 

 

bisher

420 €

980 €

1.470 €

-

ab 1.1.2010

440 €

1.040 €

1.510 €

-

 

zzgl. 50 % Ambulante Leistung

Kurzzeitpflege § 42

 

 

 

 

bisher

 bis 1.470 €

ab 1.1.2010

bis 1.510 €

Vollstationäre Pflege § 43

 

 

 

bisher

1.023 €

1.279 €

1.432 €

1.688 €

ab 1.7.2008

1.023 €

1.279 €

1.470 €

1.750 €

Die Leistungen werden weiterhin 2012 erhöht.

 

Besondere Betreuungsleistungen § 45



Diese Leistungen können nun auch Versicherte in Anspruch nehmen, die zwar noch nicht pflegebedürftig sind, aber schon in ihren Alltagsfähigkeiten entsprechend der Definition in § 45a eingeschränkt sind. Diese Einschränkung prüft der Medizinische Dienst im Rahmen der Einstufungsprüfung mit oder auf besonderen Antrag hin..

Die Leistung gibt es nun als monatlichen Betrag in zwei Stufen:, 100 € (Grundstufe), 200 € (erhöhter Betrag). Nicht ausgeschöpfte Leistungsbeträge können im nächsten Kalenderhalbjahr noch ausgegeben werden.

Außerklinische Intensivpflege



Was mit einzelnen Kunden anfing, hat sich in den letzten 5 Jahren zu einem eigenständigen Angebot entwickelt. Die SPPS Intensiv GmbH hat sich auf die Betreuung ‚technologieabhängiger Menschen’ (wie es heute heißt) spezialisiert. Ihr Konzept einer integrierten Intensivpflege hat der renomierte Fachverlag Vincentz Network 2007 mit dem „Häusliche Pflege Innovationspreis“ ausgezeichnet.

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